Einfach und effektiv
gegen Falschparker
aus Deutschland!
Online-Abmahnung in zwei Minuten
Über diesen Online-Service können Sie uns damit beauftragen, einen Falschparker zur Unterlassung aufzufordern (umgangssprachlich: „abmahnen zu lassen“). Ohne zeitraubenden Kanzleibesuch!
Sie geben die Daten in das Formular ein und erhalten von uns eine Bestätigung per E-Mail mit der Aufforderung, uns eine Vollmacht zu übersenden.
Sobald uns die Vollmacht vorliegt, werden wir über die zuständige KFZ-Zulassungsstelle den Halter des falsch geparkten Fahrzeugs ermitteln. Dieser ist dafür verantwortlich, dass sein Fahrzeug nicht unberechtigt auf Ihrem Parkplatz abgestellt wird. Ob er zum Tatzeitpunkt tatsächlich das Fahrzeug gefahren hat, ist unerheblich.
Nachdem die Halterdaten von der KFZ-Zulassungsstelle übermittelt wurden, werden wir den Falschparker bzw. den Halter auffordern, eine entsprechende strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Die Kosten für unsere Beauftragung werden ebenfalls sofort von dem Falschparker eingefordert. Sie brauchen nicht in Vorleistung zu gehen.
Lediglich für den Fall, dass die von Ihnen uns gegenüber gemachten Angaben fehlerhaft oder wahrheitswidrig sind, sind Sie verpflichtet, auch die Kosten unserer Beauftragung in voller Höhe persönlich zu übernehmen. Das gilt auch, falls Sie sich nach von uns versandter Unterlassungsaufforderung dazu entschließen, Ihre Ansprüche nicht weiterzuverfolgen.
Falls Sie vorab noch Fragen zum Ablauf haben, können Sie diese auch gerne unter Tel. +49 5405 / 8952228 oder per WhatsApp +49 5405 8952228 stellen.